Alle Infos zur Kleinunternehmerregelung
In vielen europäischen Ländern gibt es eine sogenannte Kleinunternehmerregelung, mit der kleine Betriebe mit geringen Umsätzen bürokratisch entlastet werden sollen. In diesem Artikel erfährst du, was genau die Kleinunternehmerregelung ist und wie du diese auf deine Verkäufe bei Tentary anwenden kannst.
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Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Ganz grundsätzlich befreit dich die Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht. So musst du keine Umsatzsteuer auf deine Verkäufe ausweisen und abführen, erhältst gleichzeitig aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
In Deutschland sind die Kriterien für die Kleinunternehmerregelung wie folgt über § 19 UStG festgelegt:
- Teilnehmen können alle Freiberufler:innen, Unternehmer:innen und Selbstständige, der im vorigen Geschäftsjahr maximal 25.000 € Umsatz erwirtschaftet hat und dessen Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 100.000 € Umsatz nicht übersteigen wird.
- Es besteht ein Wahlrecht für die Teilnahme. Wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird, ist dieser Ausschluss für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.
Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Gründe, die vielfach als Argument genannt werden, sind der teilweise geringere Verwaltungsaufwand und die Möglichkeit, Privatpersonen Produkte günstiger anbieten zu können (da ohne Umsatzsteuer). Als Gegenargument steht der nicht vorhandene Vorsteuerabzug für Investitionen und andere Ausgaben.
Besonderheit bei Verkäufen in andere EU-Länder
Innerhalb Europas werden Käufe digitaler Produkte durch Privatpersonen aber ab einer gewissen Grenze in dem Land der Käufer:innen versteuert (siehe OSS-Verfahren). Da die Kleinunternehmerregelung eine lokale Regelung eines jeweiligen Landes ist, ergibt sich hierdurch ein Sonderfall, bei dem die EU-Regelung Vorrang hat. Sofern du am OSS-Verfahren freiwillig (oder verpflichtet durch Überschreiten der OSS-Umsatzgrenzen) teilnimmst, wird Umsatzsteuer auf Verkäufe ins EU-Ausland fällig. Falls du nicht teilnimmst, gilt die Kleinunternehmerregelung und du zahlst keine Umsatzsteuer auf Umsätze im Heimatland und EU-Ausland.
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Kleinunternehmerregelung auf Tentary
Bei Tentary gibst du ganz einfach an, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Öffne dazu deine Einstellungen und klicke im Bereich Konto auf Rechnungsadresse.
Aktiviere im Bereich Steuern die Option Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig im eigenen Land (z.B. Kleinunternehmerregelung).
Darunter erscheint ein Textfeld mit einem vorausgefüllten Hinweis: Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG. Diesen Hinweis sehen deine Kund:innen im Kaufprozess und auf ihren Rechnungen. Du kannst ihn bei Bedarf anpassen. Rechtlich vorgeschrieben ist er nicht, er beugt aber Missverständnissen vor. Klicke zum Schluss auf Änderungen speichern.
Da auf deine Verkäufe keine Umsatzsteuer anfällt, erstellt Tentary für Verkäufe an deutsche Unternehmen keine E-Rechnung. Als Kleinunternehmer:in bist du davon ausgenommen.
Hinweis: Wir übernehmen keine steuerliche Beratung. Bitte kontaktiere bei Fragen zu Details deinen Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026